Liebe Eltern, auch für die Ferientage (21./22.12.2020) gelten die Regeln der Notbetreuung aus dem Elternbrief vom 14.12.2020. Die Notbetreuung ist wie folgt festgelegt: Jahrgangsstufe 1 – 3 von 7.30 – 16.00 Uhr Jahrgangsstufe 4 – 6 von 8.30 – 15.00 Uhr Die erweiterte Notbetreuung von 6.00 – 7.30 Uhr bzw. 16.00 – 18.00 Uhr ist für Kinder der Klassen 1 – 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7.30 Uhr bzw. nach 16.00 Uhr beruflich tätig sind. Diese erweiterte Notbetreuung kann nur in vorheriger Absprache mit der Schule (schriftlicher Anmeldung) in Anspruch genommen werden. Wir möchten alle Kinder von systemrelevanten Eltern, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregelungen, betreuen. Um unser verfügbares Personal bedarfsgerecht einsetzen zu können, machen wir eine genaue Abfrage. Helfen Sie allen Kindern, Eltern und uns. Füllen Sie die Planung für die Notbetreuung bitte nach Ihrem wirklichen Bedarf aus! Das Formular finden Sie hier >>>. Mit freundlichen Grüßen Birgit Bratke koordinierende Fachkraft eFöB Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie >>>
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