Müggelschlößchen - Schule  •  Berlin - Köpenick
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Schuljahr 2023/2024
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Informationen zu Covid 19

 
24.01.2022   -- Meldung der Unfallkasse Berlin --
Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Kita- und Schulunfall

.... Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler und Kinder in Tagesbetreuung greift in diesen Fällen nur, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Infektion muss in der Kita oder der Schule geschehen sein. Dafür ist der Nachweis erforderlich, dass das infizierte Kind in der Kita oder Schule einen engen und intensiven Kontakt mit einer anderen infizierten Person hatte.
  • Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich das Kind in anderen, nicht versicherten Situationen infiziert hat (zum Beispiel in der Familie oder bei privaten Treffen).
  • Des Weiteren muss ein Arzt oder eine Ärztin eine Infektion mit dem Coronavirus und auch die Erkrankung COVID-19 diagnostiziert haben.
Nur dann kann diese Erkrankung (und nicht bereits ein positives Testergebnis) für diese Versicherten als Kita- oder Schulunfall gewertet werden. ....
...

Hier finden Sie den kompletten Text >>>

19.01.2022   -- Elterninformation --

Liebe Eltern,
nach letzten Informationen gelten ab sofort folgende Regelungen:

  • Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern nicht mehr über schulische Kontakte mit infizierten Kindern. Durch die Schule werden die Kontaktpersonen benannt und die Eltern benachrichtigt.
  • Kontakte mit Maske innerhalb von 1,5m sind keine Kontaktpersonen, daraus folgt, z.B. Sitznachbar_innen müssen nicht benachrichtigt werden.
  • Kontakte ohne Maske müssen individuell geprüft werden.
  • Getestet wird ausschließlich in der Schule, das heißt, es werden keine Tests mitgegeben
  • Sollten am Tag mehr als zwei positive Schnelltests in einer Klasse auftreten, wird die betreffende Klasse eine Woche lang täglich getestet.

Die Schulleitung

14.01.2022   Neue Regeln zur Quarantäne und Freitestung
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kindertagesbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test beendet werden.
Die Quarantäne entfällt für alle geboosterten Kontaktpersonen, also Personen mit einem vollständigen Impfschutz und Auffrischungsimpfung. Die Quarantäne entfällt auch für frisch Geimpfte und Genesene, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
Die Isolation nach einer Erkrankung kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test beendet werden.
Diejenigen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson identifiziert worden sind, bekommen über ihre Schule eine Quarantänebescheinigung ihres zuständigen Gesundheitsamtes. Die Vorlage dieser Quarantänebescheinigung berechtigt in einem der zwölf senatseigenen Testzentren zum kostenlosen Freitesten.
Bei Vorliegen eines negativen Ergebnisses kann die Quarantäne / Isolation beendet werden.
Mehr Informationen auf den Seiten des Berliner Senats >>>

bb

Müggelschlößchen-Schule, Alfred-Randt-Str. 54, 12559 Berlin | info (at) ms-schule.de