Müggelschlößchen - Schule  •  Berlin - Köpenick
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Schuljahr 2023/2024
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Schul- und Hausordnung der Müggelschlößchen-Schule


Wir bitte alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Eltern, diese Ordnung zu beachten.
Vielen Dank!

Schulordnung

Das ist an unserer Schule erwünscht:   Das ist an unserer Schule nicht erlaubt oder erwünscht:
  • offen seine Meinung sagen, tolerant und wertschätzend miteinander umgehen
  • den Unterricht mit gestalten
  • gut zum Unterricht vorbereitet sein
  • in angemessener Weise auch Kritik äußern können
  • Feiern, Spielen, Diskutieren, und alles was Spaß macht, in Absprache mit den Erwachsenen
  • höfliches und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber allen Mitschüler*innen und Erwachsenen
  • jüngeren und schwächeren Schüler*innen helfen
  • Sport treiben, ohne andere zu gefährden
  • ein mitgebrachtes Handy am Schultor ausschalten
 
  • anderen durch Wort oder Tat Schaden zufügen oder absichtlich wehtun
  • das Ärgern und Stören im Unterricht und in den Pausen
  • Halbwahrheiten und Lügen äußern
  • das Verschmutzen des Schulgebäudes und des Hofes
  • das Verpetzen und Hänseln sowie Auslachen von Mitschüler*innen
  • Ball spielen im Schulgebäude
  • das Filmen und Aufnehmen von Gesprächen mit dem Handy oder anderen technischen Geräten
  • das Mitbringen von Gegenständen, die nicht dem Unterricht dienen bzw. andere gefährden können (keine Haftung für Handys u.a. Wertgegenstände!)
  • das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten

Hausordnung

1. Schulorganisation
  • 6.00 – 7.30 Uhr Betreuung im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB).
  • Der Einlass erfolgt ab 7.30 Uhr.
  • Die 1. Unterrichtsstunde beginnt um 7.55 Uhr.
  • Nach der 2. Stunde erfolgt die 1. Hofpause, das Mittagessen wird nach der 4. und 5. Stunde in zwei Hofpausen / Essenpausen eingenommen.
  • In den großen Pausen verlassen alle Schüler*innen bei entsprechendem Wetter das Gebäude.
  • Bei Regen verbleiben alle Schüler*innen im Raum bzw. auf dem Flur.
  • Beim Essen im Essenraum sichern die aufsichtsführenden Pädagog*innen, die nicht am Essen teilnehmen, einen ruhigen Ablauf.
  • Schüler*innen, die nicht am Essen teilnehmen, halten sich auf dem Hof auf.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Kinder ordentlich die Räume und zeitnah das Schulgelände
  • Die Bibliothek kann entsprechend der Öffnungszeiten und unter Einhaltung der Bibliotheksordnung genutzt werden.
  • Für die schulinterne Veröffentlichung von Fotos sowie für die Veröffentlichung auf der Homepage (ms-schule.de) erteilen die Erziehungsberechtigten am Schuljahresanfang eine schriftliche Erlaubnis.
     
2. Information der Schüler und Eltern über Schutz und Verlust von Gegenständen
Allgemein: Mit Eintritt in die Müggelschlößchen-Schule erhalten Schüler*innen und Eltern die Schul- und Hausordnung.
  • Zu Beginn eines Schuljahres werden alle Schüler*innen durch die Klassenleiter*in aktenkundig über die Hausordnung belehrt
  • Im eigenen Interesse sind nur die für die Durchführung schulischer Veranstaltung oder im Rahmen der ergänzenden Betreuung erforderliche Gegenstände und Kleidung mitzubringen bzw. Sicherungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, da das Land Berlin für Wertgegen-stände sowie anderes persönliches Eigentum keinen Schadenersatz leistet.
  • Handys:
    Handys dürfen in die Schule mitgebracht werden. Am Schultor sind sie auszuschalten. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Handys gibt es nicht.
  • Schließfächer:
    • Ein Schließfach kann angemietet werden. Es besteht von Seiten der Schule keine Haftung für die Beschädigung und den Verlust von Kleidungsstücken, Schulsachen, Gegenständen, Geld oder Wertsachen.
    • Kinder der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) erhalten kostenfrei ein Schließfach. Auch hier gilt der oben genannte Haftungsausschluss.
  • Fahrräder:
    • Die Fahrräder sollen verkehrssicher sein. Die Kinder sollen einen Helm tragen.
    • Fahrräder sind an den Fahrradständern anzuschließen. Es wird keine Haftung für die   Fahrräder und für Schäden an diesen übernommen. Es wird empfohlen, eine private Fahrradversicherung abzuschließen.
    • Schüler*innen mit Wohnsitz im unmittelbaren Schulumfeld sollten nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
    • Radfahren auf dem Schulhof ist verboten.
  • Fachräume:
    • Wertgegenstände nur im Schließfach aufbewahren oder mit sich führen; für Verlust oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung!
    • Der Unterricht in Fachräumen macht einen Wechsel des Unterrichtsraumes notwendig. Deshalb hat jedes Kind darauf zu achten, dass es bei einem Wechsel des Fachraumes nichts auf oder unter dem Tisch liegen lässt. Für abhanden gekommene Sachen übernimmt weder die Schule noch das Land Berlin eine Haftung.
  • Taschenkontrollen (Beschluss der Schulkonferenz vom 14.06.2018):
    • Taschenkontrollen werden nur bei begründetem, konkreten Verdacht durchgeführt
    • Die Schulleitung ist mit einem Zeugen hinzu zu ziehen.
    • Eltern und Zeugen sind immer notwendig.
    • Kinder sind keine Zeugen.

  • Grundsätzlich gilt: Nimm keine Wertsachen und größere Geldbeträge mit in die Schule und lege sie auf keinen Fall in Kleidung bzw. in Schultaschen ab
     
3. Treffpunkt und Entlassungsort bei schulischen Veranstaltungen
  • Klassen 1-4 treffen sich auf dem Schulgelände.
  • Schüler*innen der Klassenstufen 5 und 6 dürfen zum Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes bestellt werden und/oder entlassen werden. Die Erziehungsberechtigen müssen rechtzeitig durch die Veranstaltungsleiter*innen informiert werden.

Download der Schul- und Hausordnung, Stand 12/2021 als PDF: Schul- und Hausordnung

Müggelschlößchen-Schule, Alfred-Randt-Str. 54, 12559 Berlin | info (at) ms-schule.de