Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Mitglieder: 4 Lehrer_innen, 4 Eltern, 4 Schüler_innen (aus Klassenstufe 5/6) mit beratender Stimme, Schulleiter_in, externes Mitglied. Sitzungsrhythmus: 4 x im Jahr (2x je Schulhalbjahr)
Gesamtkonferenz der Lehrer_innen
Mitglieder: alle Lehrer_innen und Erzieher_innen, 2 gewählte Elternvertreter_innen (beratend, nicht stimmberechtigt). Sitzungsrhythmus: 4 x im Jahr
Fachkonferenzen
Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte bildet für Fächer, Lernbereiche oder Fachbereiche Fachkonferenzen (SchulG § 80). Sie kann ihre Befugnisse ganz oder teilweise auf die Fachkonferenz übertragen. Mitglieder: Neben den gewählten Lehrer_innen können je zwei Elternvertreter_innen mit beratender Stimme in die Fachkonferenzen gewählt werden.
Elternvertretungen
2 Elternvertreter_innen werden zu Beginn des Schuljahres in jeder Lerngruppe/Klasse von der Elternschaft gewählt. Die Gesamtelternvertretung ist das Gremium aller Elternvertreter_innen. Es wird eine Vorsitzende / ein Vorsitzender und eine stellv. Vorsitzende / ein stellv. Vorsitzender gewählt. Sitzungsrhythmus: mind. 3 x im Jahr. Die Gesamtelternvertretung ist ein Forum zur Diskussion und dient nicht nur zur reinen Informationsvermittlung.
Schülervertretung (Klassensprecher_innen)
Ab Klassenstufe 1 werden in den Lerngruppen/Klassen Klassensprecher_innen gewählt. Alle Klassensprecher_innen der Schule treffen sich regelmäßig, beraten, diskutieren und informieren. Aus der Gruppe der Klassensprecher_innen 5/6 werden die Schülersprecher_innen gewählt, die an der Schulkonferenz teilnehmen.
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